Dentallabore in Thüringen

Firma oder Ort oder PLZ

Zahntechniker
Innung
Thüringen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Startseite
Wir über uns
Aktuelles
Stellenbörse
Ausbildung
Patienten Info
Links

eMail



© internet & software peter

I  n  h  a  l  t

aktuelle Informationen und Veranstaltungen

Archiv / Rückblicke
Publikationen

Gesellenfreisprechung im Zahntechniker-Handwerk

8. Thüringer Zahntechnikertag vom 28.-29.11.2008

Austritt der ZIT aus dem Thüringer Handwerkstag e.V. (THT)

Vergütungsverhandlung für den Vertragsbereich Thüringen

Gesetz zur Gesundheitsreform verabschiedet

Informationen zur BGV A2

Ein neuer Abschnitt beginnt

42 junge Zahntechnikerinnen und Zahntechniker erhalten ihre Gesellenbriefe

Die Lehrzeit ist abgeschlossen, das Gesellenstück wurde gefertigt und geprüft. Von den Verpflichtungen, die sie mit der Ausbildung eingegangen sind, wurden die erfolgreichen Teilnehmer der Winterprüfung 2008/09 am 28. Februar 2009 in Erfurt nach alter Handwerkstradition frei- bzw. losgesprochen. Die Zeugnisse glücklich in der Hand haltend beginnt für sie ein neuer Abschnitt, ihr Eintritt in das Berufsleben. Damit heißt es nun Verantwortung tragen, das erworbene Wissen und die gewonnenen Fähigkeiten anwenden. Bereits während der Ausbildung hat sicher jeder von ihnen einmal gespürt, dass das nicht immer leicht ist. Viel Arbeit, wenig Arbeit, man muss sich darauf einstellen, da müssen alle im Betrieb an einem Strang ziehen und auch ihre Meinungen und Ideen mit einbringen.

Das Jahr 2009 bietet nicht gerade die besten Voraussetzungen, um in den Beruf zu starten. Finanzkrise, allgemeine Welt- /Wirtschaftskrise, die hinterlassen Spuren und fast alle Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens sind mit betroffen, aber dennoch oder vielleicht gerade deshalb sieht man in den Gesichtern der 42 jungen Zahntechnikerinnen und Zahntechniker neben der Erleichterung auch eine gewisse Entschlossenheit, den Willen, sich zu beweisen. - Nach unseren Befragungen werden 73,5 % der Absolventen vom Betrieb übernommen oder haben einen Arbeitsplatz in Aussicht. Das ist besser als in den vergangenen Jahren, aber noch lange nicht gut, denn auch die verbleibenden 26,5 % brauchen die Chance, ihr persönliches Leben im privaten und beruflichen Alltag zu gestalten. Die Möglichkeit ihrer Selbstverwirklichung wird ihnen durch Bereitstellung eines Arbeitsplatz gegeben, hier ist die Gesellschaft gefragt. „Verlassen Sie sich aber nicht nur auf den Staat. Der kann Ihnen zwar durch Gesetze und gewisse Rahmenbedingungen existenziellen Grundlagen schaffen, aber ein persönliches Engagement bleibt uns allen nicht erspart“, so Obermeister Wolfgang Zierow in seiner Rede zur Freisprechung. Sein Rat: „Eine positive Einstellung zum Beruf ist genauso wichtig, wie die Bereitschaft, auch in Zukunft die beruflichen Fähigkeiten ständig zu vervollkommnen und in die eigene Weiterbildung und Qualifikation zu investieren. Mit positiver Motivation, Flexibilität und Teamfähigkeit wird es, so hoffe und wünsche ich, dann allen gelingen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.“ 

Der Nachwuchs im Zahntechniker-Handwerk ist das wertvollste Kapital für die Zukunft dieses Berufes. Es ist daher schön zu sehen, wie sich der Nachwuchs mit Preisträgern aus dem gesamten Bundesgebiet für dieses Meisterhandwerk einsetzt. Mit der Teilnahme am Gysi-Preis demonstrieren junge Auszubildende ihre Qualifikation und Begeisterung, die das Zahntechniker-Handwerk langfristig zur 1. Adresse für Zahnärzte und Patienten macht“                                 Schirmherr der Gysi-Preis-Jury und VDZI-Vorstandsmitglied Reinhold Röcker

.

9. Thüringer Zahnärzte- und Helferinnentag 
unter dem Motto "ZahnMedizin - Komplikationen und Notfälle" sowie 
8. Thüringer Zahntechnikertag
unter dem Motto "Vollkeramik 2008 und die Erfolgsgeschichte CAD/CAM"
vom 28. - 29. November 2008 auf der Messe in Erfurt

***  zum Programm ***

Austritt der ZIT aus dem Thüringer Handwerkstag (THT) e.V.

Am 18. April 2008 haben die Mitgliedsbetriebe der Zahntechniker-Innung Thüringen den Austritt aus dem Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) einstimmig beschlossen. 
Dieser Schritt war die Folge von Eintragungen von nicht-meistergeführten Dentallaboren in die Handwerksrolle Ostthüringen über Ausnahmebewilligung durch die Handwerkskammer in Gera, ohne vorherige Beratung mit entsprechenden zahntechnischen Fachgremien.

Das Zahntechniker-Handwerk zählt zu den meisterpflichtigen Handwerksberufen. 
Das Versprechen der Mitgliedsbetriebe der ZIT steht für Zahnersatz auf höchstem Leistungsniveau. Sicherheit und Patientenschutz stehen an erster Stelle.
Im internationalen Wettbewerb sieht das Zahntechniker-Handwerk seine Chancen, zukünftig Marktanteile zu behalten, durch die Qualitätsarbeit aus meistergeführten Betrieben.

gez. ZIT

Vergütungsverhandlung für den Vertragsbereich Thüringen

Die Vergütungsverhandlung für zahntechnische Leistungen für den Vertragsbereich Thüringen wurde am 20.06.2008 abgeschlossen. Die Preise für zahntechnische Leistungen und die Festzuschüsse für Patienten werden ab 01.07.2008 entsprechend des Verhandlungsergebnisses angepasst.
Die KZV Thüringen wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

Gesetz zur Gesundheitsreform verabschiedet

Trotz Vorlage von 200 Änderungsanträgen und deren Diskussion im Gesundheitsausschuss hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) am 02.02.2007 beschlossen. Am 16.02.2007 stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich zu und es wird am 1. April 2007 in Kraft treten.

Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet im wesentlichen Reformen in vier Bereichen:

Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung für alle

Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation

Reform der Finanzierungsordnung

Reform der privaten Krankenversicherung

Ab 01. Januar 2009 besteht erstmals in der deutschen Sozialgeschichte für alle die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Nach Aussage des statistischen Bundesamtes gibt es derzeit 188.000 Personen, die nicht krankenversichert sind. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in die letzte Versicherung zurück.

Für GKV-Versicherte gilt die Versicherungspflicht bereits ab 01.04.2007.

Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich ab 01.07.2007 ohne Risikoprüfung und Risikozuschläge wieder privat versichern (Versicherung im Standardtarif). Ab 01.01.2009 erfolgt die Versicherung nach Basistarif.

Strukturreformen

Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln

Palliativmedizinische Versorgung wird verbessert

Rechtsanspruch auf Rehabilitation (Rehabilitationsmaßnahmen müssen von der Krankenkasse bezahlt werden).

Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege

Empfohlene Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen.

Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (z.B. Ärztliche Zweitmeinung bei neuen Medikamenten)

Mehr Kassenwettbewerb, bessere Angebotsqualität, mehr Wahlfreiheit

Möglichkeiten der Vertrags- und Tarifgestaltung der Kassen durch Angebote zur Kosteneinsparung zugunsten der Versicherten z.B. bei stärkerer Eigenverantwortung der Versicherten.

Vertragsregelungen der Krankenkassen:

Vom Kollektivvertrag abweichende Vereinbarungen mit den KVen, mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten werden zugelassen. Hierdurch werden optimierte Versorgungsformen erreicht und Effizienzsteigerungen ermöglicht.

Der Versicherte hat mehr Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen und Tarifen je nach Angebot der Kasse nach: Hausarzttarif, Selbstbehalttarif oder Kostenerstattungstarif

Straffere Strukturen:

Ein Spitzenverband der Krankenkassen wird gebildet.

Freie Fusionen der Krankenkassen möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird professionalisiert und straffer organisiert.

Reform der privaten Krankenkassen

Ab 01.01.2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Dieser muss den Leistungen der GKV entsprechen und darf den GKV-Höchstbetrag nicht überschreiten.

Nach Einführung des Basistarifs bei den privaten Krankenversicherern haben Zugang zum neuen Tarif:

Nichtversicherte, die ehemals privat versichert waren oder typischerweise gewesen wären, etwa weil sie selbständig tätig sind oder waren.

Freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten, die mindestens drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben.

Für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Einführung des Basistarifs am 01.01.2009 erhalten alle privat Krankenversicherten das Recht, in den Basistarif einer Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln. Damit diese Wechselmöglichkeit auch tatsächlich ausgeübt werden kann, können die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs in die neue Versicherung mitnehmen.

Finanzreform

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz, ähnlich wie bei der Pflege, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung. Jede Krankenversicherung erhält eine pauschale Zuweisung, modifiziert nach Alter, Geschlecht und Krankheitsfaktoren.

Der neue Risikostrukturausgleich wird zeitgleich zum 01.01.2009 eingeführt.

Bis zum 31.12.2010 bleibt die bisherige Struktur des Beitragseinzugs erhalten. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge für den Gesundheitsfonds ein. Ab 2011 entrichten die Arbeitgeber die Beiträge an eine einzelne Krankenkasse, die die Beiträge an die SV-Träger weiterleitet.

Der medizinisch notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Krankenkassen auch unter diesen Bedingungen gleich. Bei zu hohen Ausgaben der Krankenkasse kann diese einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen.

Eine Überforderung der Krankenkassen und der Mitglieder wird dadurch vermieden, dass von Gesetzesseite festgelegt ist, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95 % der Ausgaben der Krankenkassen deckt. Wird der Schwellenwert überschritten, werden die prozentualen Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber durch die gesetzliche Anpassungsregelung angehoben.

Zusätzlich werden ab 2008 der Gesetzlichen Krankenversicherung Mittel aus dem Steueraufkommen (2,5 Mrd. Euro) zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5 Mrd. an, bis zu einer jährlichen Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.

Quelle: www.gesundheitsreform.de

Rundschreiben Ausgabe 2/2007 vom 19.02.2007

Information zur BGV A2 
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Im Zuge der weiteren Verschlankung des Regelwerkes der Berufsgenossenschaft wurden mit Wirkung vom 01.02.2005 die ehemalige BGV A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und die ehemalige BGV A7 „Betriebsärzte“ in einer neuen Vorschrift vereint, der BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die ursprüngliche BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ erhielt deshalb mit Wirkung vom 01.01.2005 die neue Ordnungsnummer BGV A3, ohne jedoch in ihrem Inhalt Änderungen erfahren zu haben.
Die Zusammenlegung der beiden früheren Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 und A7 brachte gleichzeitig einige inhaltliche Änderungen mit sich, die gerade in wirtschaftlich so angespannten Zeiten den Unternehmen entgegenkommen dürften. Prinzipiell sei vorangestellt, dass sich die durch die meisten zahntechnischen Labore getroffene Entscheidung für das Unternehmermodell und gegen eine Regelbetreuung sich nicht zuletzt wegen der Kosteneinsparung als vorteilhaft erwiesen hat.
Zahntechniker gehören gemäß der neuen BGV A2 in die Gruppe II.

Quelle: Institut ISULOG

Ihr Schönster Schmuck: Schöne Zähne!


Zahntechniker-Handwerk