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Zahntechniker
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Ein
neuer Abschnitt beginnt
42 junge Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
erhalten ihre Gesellenbriefe Die Lehrzeit ist abgeschlossen, das
Gesellenstück wurde gefertigt und geprüft. Von den Verpflichtungen,
die sie mit der Ausbildung eingegangen sind, wurden die erfolgreichen
Teilnehmer der Winterprüfung 2008/09 am 28. Februar 2009 in Erfurt nach
alter Handwerkstradition frei- bzw. losgesprochen. Die Zeugnisse glücklich
in der Hand haltend beginnt für sie ein neuer Abschnitt, ihr Eintritt
in das Berufsleben. Damit heißt es nun Verantwortung tragen, das
erworbene Wissen und die gewonnenen Fähigkeiten anwenden. Bereits während
der Ausbildung hat sicher jeder von ihnen einmal gespürt, dass das
nicht immer leicht ist. Viel Arbeit, wenig Arbeit, man muss sich darauf
einstellen, da müssen alle im Betrieb an einem Strang ziehen und auch
ihre Meinungen und Ideen mit einbringen. Das Jahr 2009 bietet nicht gerade die besten Voraussetzungen, um in den Beruf zu starten. Finanzkrise, allgemeine Welt- /Wirtschaftskrise, die hinterlassen Spuren und fast alle Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens sind mit betroffen, aber dennoch oder vielleicht gerade deshalb sieht man in den Gesichtern der 42 jungen Zahntechnikerinnen und Zahntechniker neben der Erleichterung auch eine gewisse Entschlossenheit, den Willen, sich zu beweisen. - Nach unseren Befragungen werden 73,5 % der Absolventen vom Betrieb übernommen oder haben einen Arbeitsplatz in Aussicht. Das ist besser als in den vergangenen Jahren, aber noch lange nicht gut, denn auch die verbleibenden 26,5 % brauchen die Chance, ihr persönliches Leben im privaten und beruflichen Alltag zu gestalten. Die Möglichkeit ihrer Selbstverwirklichung wird ihnen durch Bereitstellung eines Arbeitsplatz gegeben, hier ist die Gesellschaft gefragt. „Verlassen Sie sich aber nicht nur auf den Staat. Der kann Ihnen zwar durch Gesetze und gewisse Rahmenbedingungen existenziellen Grundlagen schaffen, aber ein persönliches Engagement bleibt uns allen nicht erspart“, so Obermeister Wolfgang Zierow in seiner Rede zur Freisprechung. Sein Rat: „Eine positive Einstellung zum Beruf ist genauso wichtig, wie die Bereitschaft, auch in Zukunft die beruflichen Fähigkeiten ständig zu vervollkommnen und in die eigene Weiterbildung und Qualifikation zu investieren. Mit positiver Motivation, Flexibilität und Teamfähigkeit wird es, so hoffe und wünsche ich, dann allen gelingen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.“ „Der Nachwuchs im Zahntechniker-Handwerk ist das wertvollste Kapital für die
Zukunft dieses Berufes. Es ist daher schön zu sehen, wie sich der
Nachwuchs mit Preisträgern aus dem gesamten Bundesgebiet für dieses
Meisterhandwerk einsetzt. Mit der Teilnahme am Gysi-Preis demonstrieren
junge Auszubildende ihre Qualifikation und Begeisterung, die das
Zahntechniker-Handwerk langfristig zur 1. Adresse für Zahnärzte und
Patienten macht“
Schirmherr der Gysi-Preis-Jury und
VDZI-Vorstandsmitglied Reinhold Röcker
9. Thüringer Zahnärzte- und
Helferinnentag
Austritt der ZIT aus dem Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. Am 18. April 2008 haben die
Mitgliedsbetriebe der Zahntechniker-Innung Thüringen den Austritt aus
dem Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) einstimmig beschlossen.
Vergütungsverhandlung für den Vertragsbereich Thüringen Die Vergütungsverhandlung für
zahntechnische Leistungen für den Vertragsbereich Thüringen wurde am
20.06.2008 abgeschlossen. Die Preise für zahntechnische Leistungen
und die Festzuschüsse für Patienten werden ab 01.07.2008
entsprechend des Verhandlungsergebnisses angepasst.
Gesetz zur Gesundheitsreform verabschiedet Trotz Vorlage von 200 Änderungsanträgen und deren Diskussion im Gesundheitsausschuss hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) am 02.02.2007 beschlossen. Am 16.02.2007 stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich zu und es wird am 1. April 2007 in Kraft treten. Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet im wesentlichen Reformen in vier Bereichen: Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung für alle Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation Reform der Finanzierungsordnung Reform der privaten Krankenversicherung Ab 01. Januar 2009 besteht erstmals in der deutschen Sozialgeschichte für alle die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Nach Aussage des statistischen Bundesamtes gibt es derzeit 188.000 Personen, die nicht krankenversichert sind. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in die letzte Versicherung zurück.
Strukturreformen
Vertragsregelungen der Krankenkassen: Vom Kollektivvertrag abweichende Vereinbarungen mit den KVen, mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten werden zugelassen. Hierdurch werden optimierte Versorgungsformen erreicht und Effizienzsteigerungen ermöglicht. Der Versicherte hat mehr Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Versorgungsformen und Tarifen je nach Angebot der Kasse nach: Hausarzttarif, Selbstbehalttarif oder Kostenerstattungstarif Straffere Strukturen: Ein Spitzenverband der Krankenkassen wird gebildet. Freie Fusionen der Krankenkassen möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird professionalisiert und straffer organisiert. Reform der privaten Krankenkassen Ab 01.01.2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Dieser muss den Leistungen der GKV entsprechen und darf den GKV-Höchstbetrag nicht überschreiten. Nach Einführung des Basistarifs bei den privaten Krankenversicherern haben Zugang zum neuen Tarif: Nichtversicherte, die ehemals privat versichert waren oder typischerweise gewesen wären, etwa weil sie selbständig tätig sind oder waren. Freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten, die mindestens drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben. Für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Einführung des Basistarifs am 01.01.2009 erhalten alle privat Krankenversicherten das Recht, in den Basistarif einer Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln. Damit diese Wechselmöglichkeit auch tatsächlich ausgeübt werden kann, können die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs in die neue Versicherung mitnehmen. Finanzreform Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz, ähnlich wie bei der Pflege, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung. Jede Krankenversicherung erhält eine pauschale Zuweisung, modifiziert nach Alter, Geschlecht und Krankheitsfaktoren. Der neue Risikostrukturausgleich wird zeitgleich zum 01.01.2009 eingeführt. Bis zum 31.12.2010 bleibt die bisherige Struktur des Beitragseinzugs erhalten. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge für den Gesundheitsfonds ein. Ab 2011 entrichten die Arbeitgeber die Beiträge an eine einzelne Krankenkasse, die die Beiträge an die SV-Träger weiterleitet. Der medizinisch notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Krankenkassen auch unter diesen Bedingungen gleich. Bei zu hohen Ausgaben der Krankenkasse kann diese einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen. Eine Überforderung der Krankenkassen und der Mitglieder wird dadurch vermieden, dass von Gesetzesseite festgelegt ist, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95 % der Ausgaben der Krankenkassen deckt. Wird der Schwellenwert überschritten, werden die prozentualen Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber durch die gesetzliche Anpassungsregelung angehoben. Zusätzlich werden ab 2008 der Gesetzlichen Krankenversicherung Mittel aus dem Steueraufkommen (2,5 Mrd. Euro) zur Verfügung gestellt. In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5 Mrd. an, bis zu einer jährlichen Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro. Quelle: www.gesundheitsreform.de Rundschreiben Ausgabe 2/2007 vom 19.02.2007
Information zur
BGV A2 Im Zuge der weiteren Verschlankung des Regelwerkes der
Berufsgenossenschaft wurden mit Wirkung vom 01.02.2005 die ehemalige BGV
A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und die ehemalige BGV A7 „Betriebsärzte“
in einer neuen Vorschrift vereint, der BGV A2 „Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die ursprüngliche BGV A2 „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel“ erhielt deshalb mit Wirkung vom 01.01.2005
die neue Ordnungsnummer BGV A3, ohne jedoch in ihrem Inhalt Änderungen
erfahren zu haben. Quelle: Institut ISULOG |
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