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Die Zahntechniker-Innung Thüringen

Am 17. Oktober 1990 wurde die Zahntechniker-Innung Thüringen als freiwillige Gemeinschaft selbstständiger Zahntechnikermeister gegründet. Sie ist als Handwerksinnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer, deren Aufsicht sie unterliegt, rechtsfähig.

Die Zahntechniker-Innung Thüringen ist eine Landesinnung und öffentliche Berufsvertretung ihrer 110 Mitglieder (Stand 2011).

Aufgabe der Innung ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe zu fördern sowie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen. Ihr obliegt die Aus- und Fortbildung. Entsprechend der Vorschriften der Handwerkskammer nimmt sie die Gesellenprüfungen des Berufsnachwuchses ab und errichtet hierfür entsprechende Ausschüsse. Zur Förderung und Wahrung der Berufsinteressen und Pflichten der Mitglieder bietet die Innung Dienstleistungen und Hilfestellung an.

Die Zahntechniker-Innung Thüringen ist Mitglied des Bundesverbandes der Zahntechniker-Innungen. Sie nimmt darin hoheitliche Aufgaben wahr. Der Verband setzt sich für die beruflichen und wirtschaftlichen Gesamtinteressen des Zahntechniker-Handwerks, die Schaffung guter Rahmenbedingung für den Berufsstand, ein.