Infoveranstaltung am 26.10.2011 in Erfurt
27.10.2011 08:47
Information zur Elektronischen Abrechnung des Zahnarztes sowie zur elektronischen Datenübertragung zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis
Gemeinsames Ansinnen der Zahntechniker-Innung Thüringen und der KZV Thüringen ist es, alle zahntechnischen Labore in Thüringen über die neuen Regelungen, die für die zahnärztlichen Praxen ab 01.01.2012 gelten, umfassend zu informieren und somit einen reibungslosen Übergang zur papierlosen Abrechnung der Zahnärzte vorzubereiten.
Die Mensa des BBZ der HWK Erfurt war bis auf den letzten Platz gefüllt. Obermeister Wolfgang Zierow begrüßte von der KZV-Thüringen Herrn Dr. Panzner und Herrn Dr. Oehler, vom VDZI Herrn Harry Marschke sowie
alle Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiter aus den Thüringer Dentallaboren. Das große Interesse von Seiten der Zahntechniker wurde von den Vertretern der Zahnärzteschaft beruhigend aufgenommen.
Am Anfang seines Vortrages ging Dr. Panzner noch einmal auf die gesetzliche Forderung zur elektronischen Datenübertragung der Zahnärzte ein, die sie verpflichtet, die Abrechnungsdaten an die KZV als Datensatz zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Dentallabore, für sie ist weiterhin die Rechnung in Papierform bindend. Somit entsteht für die Zahnärzte hier ein Medienbruch, denn sie müssen die Daten aus den Laborrechnungen zusätzlich erfassen und einpflegen. Dieser Vorgang birgt erhebliche Fehlerquelle in sich. Der Zahnarzt und das gewerbliche Labor sollten daher vereinbaren, dass das Labor ergänzend zur Originalrechnung (in gedruckter Form) die erforderlichen Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Somit sind die gewerblichen Labore mit im Boot und auch sie werden gefordert.
KZBV und VDZI haben eine inhaltliche Datensatzbeschreibung abrechnungsrelevanter Daten im XML-Format abgestimmt. Die XML-Datei hat eine geringe Größe und ermöglicht verschiedene Übertragungswege (e-Mail, USB Stick...).
In der xml-Datei ist ein besonderes Schema vorgegeben, das identisch mit dem der Praxis ist. Dr. Panzner ging insbesondere auf die Struktur der xml- Datei ein. Wichtigstes Bindeglied ist, die für jeden Auftrag vom Zahnarzt zu vergebende Auftragsnummer. Die Auftragsnummer wird an das Labor übermittelt. Sie darf nicht verändert werden! Anfangs kann sie an den normalen Zahntechnik-Auftrag angeheftet werden. Besonders wichtig, so der Hinweis von Dr. Panzner ist es, die Auftragsnummer als Ganzes einzupflegen. Er beleuchtete verschiedene Situationen von Laboraufträgen und ging auch auf den Umgang mit Privatleistungen ein.
Hilfreich waren die Informationen und Ausführungen von Herrn Marschke, der insbesondere noch einmal auf die Laborsoftware und die Labor ID einging. In der anschließenden Diskussion, moderiert von Dr. Oehler, wurden erste Fragen zur praktischen Umsetzung beantwortet.
In einem gemeinsamen Rundschreiben (Ende November/Anfang Dezember) ist vorgesehen, dass die Schwerpunkte noch einmal zusammengefasst allen Innungsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Ansprechpartner zu allen Fragen des elektronischen Datenaustausches beim VDZI ist Herr Harry Marschke,
Tel. 069 - 66558663, email: harry.marschke@vdzi.de