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Petition an den Deutschen Bundestag - Wir bitten um Unterstützung!

Unterstützen sie bitte diese Petition - auch in ihrem Interesse!

Denn eines ist sicher: Egal was kommt, Zahnersatz wird jeder brauchen, früher oder später!

Es kann nicht sein, dass eine ganze Branche quasi per Gesetz zum defizitären Wirtschaften gezwungen wird!
Hochqualifizierte Mitarbeiter, für die auf absehbare Zeit kein Ersatz zu finden sein wird, verlassen reihenweise diesen wichtigen Beruf, weil sie selbst als ungelernte Seiteneinsteiger in der Industrie sofort mehr verdienen können.


UND DAS SCHON SEIT VIELEN JAHREN UND JAHRZEHNTEN!!!

 
Ein großes Dankeschön möchten wir allen Betrieben aussprechen, die sich bereits an der Unterschriftenaktion aktiv beteiligt und Ihre Listen bei der Innung eingereicht haben. Es gab bisher viele positive Rückmeldungen und Unterstützung für diese Initiative und wir hoffen sehr, dass genügend Unterschriften zusammen kommen.

Jeder kann teilnehmen!

Jeder volljährige Bundesbürger, egal ob Zahntechniker oder nicht, kann ab sofort dazu beitragen, dass die Petition Erfolg hat und eine Anhörung im Bundestag bewirkt wird. Benötigt werden hierzu insgesamt 50.000 Unterschriften. Bitte unterzeichnen Sie die beigefügte Petition und tragen Sie so viele weitere Unterschriften zusammen wie möglich. Und nutzen Sie jede Gelegenheit, auf die Petition aufmerksam zu machen, bei Kunden und Mitarbeitern, in der Familie und bei Freunden. Denn mit der Petition kann ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, endlich von der Politik gehört zu werden.

Am 27. September übergaben die MDZI und die SZI die Unterschriftslisten im Deutschen Bundestag an den Petitionsausschuss. Diese werden nun gezählt und geprüft.

Es ist aber noch nicht vorbei, jeder Unterstützer, der sich noch nicht in die Unterschriftsliste eingetragen hat, kann seine Stimme für das Zahntechniker-Handwerk noch

bis zum 10. Oktober 2022 per Online-Zeichnung

erteilen.

Wichtig ist, dass jede Person die Petition nur einmal unterzeichnet. Mehrfachabgabe wird nicht gezählt.

Weitere Details finden Sie im Internet unter www.mdzi.de.

Petition - Gefährdung der Versorgungssicherheit, des Patientenwohls und des Zahntechnikerhandwerks durch massive Kostensteigerungen bei gleichzeitiger Preisbindung

Text der Petition:

Aufhebung der Preisregulierung i.V. mit § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen. Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütungen nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechnenden Bundesmittelpreises. Angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten. Schneller und unbürokratischer Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation.

Begründung:

Zahntechnische Labore erfüllen ihren Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz, seit Jahrzehnten mit Gewissenhaftigkeit und hohem Engagement. Sie tragen damit wesentlich zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland bei. Zahntechnik ist ein Gesundheitshandwerk, das große Sorgfalt und Umsicht erfordert, denn nur mit präzisen Arbeiten können medizinisch, technisch und
ästhetisch hochwertige und nachhaltige Versorgungen gewährleistet werden.


Die Einbindung in das Sozialgesetzbuch V erlaubt im Zahntechniker-Handwerk für Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten allein eine Anhebung der Preise maximal in dem Korridor um die jeweilige Grundlohnsummensteigerungsrate, betriebswirtschaftlich notwendige Preisanpassungen sind den Betrieben nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb und erreicht oft nicht einmal die Inflationsrate. Sie ermöglicht in keinem Fall eine sachgerechte Entwicklung der Löhne im Zahntechniker-Handwerk.


Im personalintensiven Zahntechniker-Handwerk bestimmt das erzielbare Preisniveau das mögliche Lohnniveau. Die Preisentwicklung bestimmt wiederum die mögliche Lohnentwicklung.
Das danach zu erzielende Lohnniveau reicht für eine Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt um die ohnehin sehr knappen Fachkräfte nicht aus. So ist das durchschnittliche Lohnniveau im Zahntechniker-Handwerk sehr niedrig. Auch die Zahl der Auszubildenden sinkt kontinuierlich, es fehlen qualifizierte Fachkräfte.

Die Preis- und in dieser Folge die Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk sind weithin abgekoppelt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dies hat dazu geführt, dass Löhne qualifizierter Zahntechniker heute weit unterhalb der Löhne im Handwerk liegen. Auch eine angestrebte Angleichung der Einkommen Ost an West konnte bis heute nicht realisiert werden.


Eine Fortsetzung dieses Trends gefährdet mindestens mittelfristig bereits die Versorgungssicherheit mit inländischem, regionalem Zahnersatz.
Die strikte und ausschließliche Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V führt dazu, dass immer dann, wenn die nachweisbare jährliche Kostenentwicklung im Zahntechniker‐Handwerk höher ist als die jährliche Veränderungsrate, die Zahntechniker keinen Ausgleich der Kosten erhalten und auch in späteren Perioden nicht ausgleichen können.

Seit vielen Jahren ist durch die Bindung an den § 71 SGB eine völlig einseitige Risikoverteilung und Belastungswirkung zum Nachteil der Zahntechniker etabliert. Die Preisregulierung widerspricht zudem dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, macht sie doch Reaktionen auf Preis- und Marktentwicklungen unmöglich und führt zu einer Marktverzerrung, wie sie mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist.

Zusammenfassung zur Petition

Materialpreissteigerungen, Energiekostenexplosion, erheblich steigende Lohnkosten – nur die Preise für reine Regelversorgungen steigen nicht.

Überall um uns herum gibt es ganze Programme, mit denen Haushalte und Wirtschaftszweige in der Krise gestützt werden sollen, nur in der Zahntechnik soll es, wenn man Kunden und Krankenkassen fragt, weitergehen, als sei um uns herum nichts geschehen.

Das funktioniert so aber nicht. Auch Zahntechniker können nicht von Luft und Liebe zum Beruf leben, sondern müssen betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten. Das aber verhindert die strikte Umsetzung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei den Vergütungen im Zahntechniker-Handwerk, was aber bei Inflationsraten von 6-8% für manche existenzbedrohend wird.

In den vergangenen Wochen haben die Zahntechniker-Innungen diese Problematik immer wieder gegenüber Landes- und Bundespolitikern verdeutlicht und sich dann entschlossen, sich in einer Petition direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden.

Wir haben in der Petition folgende Forderungen formuliert:

  • Aufhebung der Preisregulierung bei zahntechnischen Leistungen (§ 71 Abs. 3 SGB V);

  • Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütungen auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechnenden Bundesmittelpreises;

  • angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten;

  • schneller und unbürokratischer Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation.

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