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Die aktuelle Preisliste BEL II, gültig ab 01.03.2020, ist an alle Mitgliedsbetriebe versandt worden. Die Vereinbarung über die Vergütung der zahntechnischen Leistungen in Thüringen gilt für den Zeitraum vom  01.01. bis 31.12.2020. Weitere Informationen folgen im MItgliederrundschreiben der ZIT.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet

Prämien für neue Ausbildungsplätze aus dem Konjunkturpaket

Für das im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltene Programm „Ausbildungszuschüsse“ (Budget 500 Mio. Euro) wurden am 24.06.2020 die Eckpunkte im Bundeskabinett verabschiedet. Die Weichen dafür sind somit gestellt. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation sollen unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Im Einzelnen sind folgende Förderungen enthalten:

  • (1) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (2) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (3) Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • (4) Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen
    pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • (5) Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
    Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU, mit bis zu 249 Beschäftigten), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Die Umsetzung des Programms soll hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Geplant ist, dass die Anträge auf Förderung für diese Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen sind.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Förderrichtlinie zum Programm wird derzeit noch erarbeitet. Erst dann können konkrete Aussagen zum Förderantrag und zum Ablauf der Auszahlungsmodalitäten getroffen werden.

Quelle: HWK Südthüringen

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