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Mitteilungen

Mit einem symbolischen Freischlag wurden die Thüringer Auszubildenden des 4. Lehrjahres am 3. März 2022 von ihren Verpflichtungen als Lehrlinge entbunden und in den Gesellenstand erhoben.
Wir gratulieren allen Absolventen sehr herzlich und wünschen viel Glück und Erfolg für Ihren weiteren beruflichen Lebensweg.

Alle MItglieder der ZIT sind am Freitag, den 22. Oktober 2021, ab 14.00 Uhr, recht herzlich zur diesjährigen Wahlversammlung in das Airport-Hotel Erfurt eingeladen. Die persönlichen Einladungen und die Tagesordnung wurden bereits an alle Betriebe verschickt. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Zur Mitgliederversammlung der ZIT am 30.06.2021 waren 29 Mitglieder persönlich bzw. per Vollmacht vertreten und beteiligten sich somit aktiv an wichtigen Entscheidungen der Innung. Nach einem sehr interessanten Referat von Rechtsanwalt Dr. Schnieder zum Thema "Der aktuelle und zukünftige deutsche Dentalmarkt", der sehr gut beim Publikum ankam und durch zahlreiche Wortmeldungen bereichert wurde, folgte die Abstimmung der Mitglieder zum mehrfach diskutierten Wiedereintritt in den Bundesverband VDZI.


Barocksommer – Die Fortbildung im Schloss ist ein neues Angebot der Fortbildungsakademie „Adolph Witzel“ der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Titel: "Hand in Hand zur Optimierung implantatprothetischer Therapie" -  Zeitgemäße Kooperation zwischen Zahnarzt und Zahntechniker

Termin: Freitag, 2. Juli 2021, 14:00 – 21:00 Uhr
Ort: Achteckhaus am Schloss Sondershausen
Teilnehmer:  Zahnärztinnen / Zahnärzte sowie Zahntechnikerinnen / Zahntechniker

Um Anmeldung wird bis zum 21. Mai 2021 gebeten.

Nun steht es leider fest. Wir werden die geplante Jubiläums-Mitgliederversammlung am 28. Mai 2021 nicht durchführen können. Die aktuelle Situation, die zahlreichen Auflagen, der Lockdown, die Abstandsregeln usw. lassen eine festliche Veranstaltung leider nicht zu. In Würdigung unseres 30-jährigen Innungsbestehens werden wir jedoch allen Innungsmitgliedern eine kleine Überraschung zukommen lassen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung der ersten Jahreshälfte 2021 wurd nun auf den 30. Juni 2021 verlegt. Die Einladung erfolgt fristgemäß auf dem Postweg.

Die schriftliche Gesellenprüfung konnte im November termingerecht und unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen in den Berufsschulen in Weimar und Meiningen absolviert werden. Die praktische Gesellenprüfung erfolgt in 3 kleinen Gruppen im Zeitraum vom 11. bis 28. Januar 2021 im BBZ der Handwerkskammer Erfurt. Alle Prüflinge erhalten am 29. Januar eine Auswertung Ihrer Leistungen und können sich dann Zahntechniker-Geselle nennen.

In diesem Jahr fand die Mitgliederversammlung am 18. November 2020 statt. Hierzu haben wir den Präsidenten des VDZI, Herrn ZTM Dominik Kruchen eingeladen, um über die aktuelle Situation in der Zahntechnik während der Coronakrise zu sprechen und Fragen zu beantworten.

Alle Info-Mails zu diesem Thema finden Sie auch in der Rubrik Rundschreiben (für Innungsmitglieder im geschützten Bereich).

Die Übergangsfrist für die MDR (Medical Device Regulation) sollte am 26. Mai diesen Jahres enden. Um den aktuell sehr hohen Druck auf die nationalen Gesundheitsbehörden und Medizinprodukte-Hersteller mindern und Engpässe oder Verzögerungen bei der Beschaffung wichtiger Medizinprodukte zur Bekämpfung von COVID-19 vermeiden zu können, wurde der Umsetzungstermin für die neue MDR für die betroffenen Betrieb um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben.

Alle Auszubildenden des Jahrgangs ZT 2016 haben im Januar 2020 erfolgreich ihre Gesellenprüfung abgelegt und konnten am Mittwoch, den 26. Februar 2020, zu feierlichen Gesellenfreisprechung ihre Gesellenbriefe und Abschlusszeugnisse in Empfang nehmen.
Wir gratulieren allen jungen Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern sehr herzlich.

 

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet

Prämien für neue Ausbildungsplätze aus dem Konjunkturpaket

Für das im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltene Programm „Ausbildungszuschüsse“ (Budget 500 Mio. Euro) wurden am 24.06.2020 die Eckpunkte im Bundeskabinett verabschiedet. Die Weichen dafür sind somit gestellt. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation sollen unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Im Einzelnen sind folgende Förderungen enthalten:

  • (1) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (2) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (3) Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • (4) Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen
    pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • (5) Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
    Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU, mit bis zu 249 Beschäftigten), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Die Umsetzung des Programms soll hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Geplant ist, dass die Anträge auf Förderung für diese Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen sind.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Förderrichtlinie zum Programm wird derzeit noch erarbeitet. Erst dann können konkrete Aussagen zum Förderantrag und zum Ablauf der Auszahlungsmodalitäten getroffen werden.

Quelle: HWK Südthüringen

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